Pünktlich zum 01.01.2012 treten mehrere gesetzliche Änderungen in Kraft, von denen vor allem Familien profitieren werden. Im Einzelnen:
Kindergeld
Bisher waren Kindergeldanträge für Eltern und deren volljährige Kinder mit einer Vielzahl von Erklärungen und Belegen verbunden. Mit Wirkung ab 01.01.2012 wird bei der Gewährung von Kindergeld für volljährige Kinder auf eine Einkommensüberprüfung verzichtet, d.h. ab 2012 entfällt die Einkommensgrenze, die bislang bei jährlich 8.004 € pro Kind lag, vollständig. Erst nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung muss belegt werden, dass das Kind nicht mehr als 20 Stunden in der Woche nebenberuflich erwerbstätig ist.
Weiterhin haben Eltern, deren Kinder einen Bundesfreiwilligendienst oder einen internationalen Jugendfreiwilligendienst absolvieren, rückwirkend zum 01.01.2011 einen Anspruch auf Kindergeld.
Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten
Alle Eltern können ab dem Jahr 2012 zwei Drittel ihrer Kinderbetreuungskosten – pro Kind bis zu 4.000 Euro jährlich – als Sonderausgaben absetzen. Bislang war es nur möglich, erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten geltend zu machen.
Achtung: Sie können also den genannten Betrag auch dann steuerlich absetzen, wenn Sie Hausmann/Hausfrau sind und Ihre Kinder theoretisch auch selbst zu Hause betreuen könnten.
Familienpflegezeit
Um berufstätigen Frauen und Männern die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu erleichtern, trat am 01.01.2012 das Familienpflegezeitgesetz in Kraft. Die Familienpflegezeit ermöglicht es pflegenden Angehörigen, ihre Arbeitszeit mit Zustimmung des Arbeitgebers auf bis zu 15 Stunden zu reduzieren. Möglich ist das über einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren.
Erbrecht
Das von der Bundesnotarkammer geführte Zentrale Testamentsregister für Deutschland hat den Betrieb aufgenommen. In dem Register befinden sich zukünftig Angaben über die Verwahrung von allen beim Notar errichteten Testamenten und von allen privaten Testamenten, die in die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht gegeben wurden. Das Zentrale Testamentsregister wird vom Standesamt automatisch über einen Sterbefall informiert. So kann festgestellt werden, ob Testamente oder andere erbfolgerelevante Urkunden vorliegen. Durch dieses Verfahren wird gesichert, dass der letzte Wille des Erblassers auch beachtet wird.
Düsseldorfer Tabelle
Für das Jahr 2012 gibt es keine neue Düsseldorfer Tabelle. Es gelten daher auch im Jahr 2012 die mit der Tabelle 2011 festgesetzten Unterhaltsbeträge und die einem Unterhaltsverpflichteten verbleibenden Selbstbehaltssätze fort, weil weder gesetzliche noch steuerliche Änderungen eine Anpassung erfordert haben.
Für rechtliche Fragen jeglicher Art stehen wir Ihnen gern zur Verfügung und freuen uns über Ihr Interesse.