Neuer Punktekatalog ab dem 01.05.2014!

Was hat sich geändert?

Ab dem 01.05.2014 gilt ein neues Punktesystem, das bekanntlich in Flensburg geführt wird.

Grundsätzlich gilt: Die Punktzahlen werden zwar kleiner, jedoch droht der Verlust des Führerscheines schon bei einer niedrigeren Punkteanzahl. Ferner soll das Tilgungssystem durch die Neuerung durchschaubarer werden. Die Datei, in der diese Punkte geführt werden, nennt sich künftig Fahreignungsregister.

Das neue Bewertungssystem sieht vor, dass Ordnungswidrigkeiten ohne direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit zumeist nicht mehr mit Punkten belegt werden (z.B. Fahren in Umweltzonen ohne Plakette, Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage oder Zuwiderhandlungen gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Hierfür sollen jedoch die Buß- bzw. Verfahrensgelder zum Teil steigen.) In das neue Fahreignungsregister sollen hingegen fast nur noch verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Verstöße aufgenommen werden. Es drohen zwar weniger Punkte, diese sind jedoch in der Konsequenz schwerwiegender. Anstatt der bisherigen Skala von 1–7 Punkten werden je nach schwere des Vergehens (nur noch) 1, 2 oder 3 Punkte verhängt; für leichte Verkehrsverstöße ohne Gefährdung der Verkehrssicherheit werden gar keine Punkte mehr verhängt. Mittelschwere und schwere Verstöße (z. B. Rotlichtverstoß) werden mit je 2 Punkten und sehr schwere Verstöße mit 3 Punkten geahndet.

Die aufgelaufene Punktezahl wird mit einer Art virtuellen Ampel („Punktetacho“) angezeigt, indem ab 4 Punkten (gelbe Farbe) der Betroffene Verkehrsteilnehmer einer Ermahnung erhält und bei 6 – 7 Punkten (Rotphase) eine Verwarnung erteilt wird, mit der gleichzeitig die Teilnahme an einem Verkehrseignungsseminar angeordnet wird. Bei 8 Punkten ist die Fahrerlaubnis verloren und kann frühestens nach 6 Monaten neu beantragt werden!

In Bezug auf die bisherigen Punktewerte findet eine Umrechnung in dieses neue Punkte-System statt; z. B .werden gefährliche Überholmanöver künftig mit 1 statt mit 2 Punkten bewertet. Innerörtliche Geschwindigkeitsübertretungen zwischen 31–40 km/h werden mit 2 statt 3 Punkten und Alkohol-Vollrausch am Steuer mit 3 statt bisher 7 Punkten bewertet.

Bisheriges 7-Punkte-System Neues 3-Punkte-System
für (einfache) Ordnungswidrigkeiten und Regelfahrverbot (z. B. verbotene Einfahrt in die Umweltzone) 1–4 Punkte für verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten 1 Punkt
für Ordnungswidrigkeiten mit einem Regelfahrverbot 3–4 Punkte; für Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis 5–7 Punkte für besonders verkehrssicherheitsbeein-trächtigende Verstöße (z. B. Rotlichtverstoß) und Straftat ohne Entziehung der Fahrerlaubnis 2 Punkte
für schwere Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis 5–7 Punkte für Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis (z. B. Unfallflucht) 3 Punkte

 

Die von „Altsündern“ wohl erhoffte Amnestie hat der Gesetzgeber hingegen abgelehnt; solche Punkte werden gewichtet und das neue System übertragen, wobei allerdings einige Punkte im Falle leichterer Ordnungswidrigkeiten, die künftig nicht mehr bepunktet würden, gelöscht werden.

Die bisherigen Tilgungsregelungen, die auch für Fachleute auf dem Gebiet des Verkehrsrechts des kaum durchschaubar waren, werden zum 01.05.2014 durch feste Tilgungsfristen ersetzt. Die Frist zur Tilgung beginnt einheitlich am Tag der Rechtskraft der zugrundeliegenden Entscheidung. Dies hat zur Folge, dass die Punkte künftig jeweils getrennt getilgt werden – je nach Schwere des Verstoßes nach 2 ½, 5 oder 10 Jahren.

Nach bisherigem Recht verhinderte jeder neu hinzukommende Verstoß, dass die bis dahin erfassten Punkte wieder verschwanden. Auch insoweit handelt es sich insoweit um eine recht bedeutsame Neuerung.

Ausdrücklich ist darauf hinzuweisen, dass für Verstöße, die künftig nicht mehr mit Punkten geahndet werden, stattdessen die Geldbußen – teilweise sehr deutlich – erhöht worden sind. So beträgt die Geldbuße für Mobiltelefonieren mit Handy am Steuer künftig 60,00 € statt 40,00 €, ebenso ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht. Das Überschreiten des Hauptuntersuchungstermins kostet gar 80,00 € statt bisher 40,00 €!

Auch im Zuge dieser Neuerungen besteht nach wie vor die Möglichkeit, mit Hilfe von Schulungen (allerdings nur) einen Punkt innerhalb von 5 Jahren abzubauen, sofern sich maximal 5 Punkte angesammelt haben. Diese sogenannten Fahreignungsseminare wurden durch den Gesetzgeber unter pädagogischen und psychologischen Aspekten konzeptionell neu erstellt. Die Teilnahme an einem solchen Seminar ist künftig jedoch nicht mehr verbindlich, sondern findet ausschließlich auf freiwilliger Basis statt (erst bei 6 – 7 Punkten wird – nebst Erteilung einer Verwarnung – die Teilnahme an einem solchen Seminar durch die Behörde ausdrücklich angeordnet – sogenannte Rotphase gemäß dem „Punktetacho“).

Letztlich wird erst die Praxis zeigen, ob durch diese Reform das System – wie angedacht – tatsächlich durchschaubarer und die Verkehrssicherheit verbessert oder stattdessen das Bußgeldniveau nur angehoben wird und das System unverändert kompliziert bleibt.