Mehr Rechte für ledige Väter – Neues Sorgerecht trat am 19. Mai 2013 in Kraft

Unverheiratete Väter haben in Deutschland ab sofort mehr Rechte. Am 19.05.2013 trat eine entsprechende Änderung im Sorgerecht in Kraft. Sie soll es ledigen Vätern erleichtern, sich um ihre Kinder zu kümmern und das volle Sorgerecht auszuüben – notfalls auch gegen den Willen der Mutter. Das neue Sorgerecht stärkt die Stellung lediger Väter und zieht zugleich Konsequenzen aus mehreren Urteilen des Verfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Derzeit wird jedes dritte Kind im Westen Deutschlands und mehr als jedes zweite im Osten Deutschlands von einer unverheirateten Mutter geboren. Viele ledige Väter wollen nicht nur Unterhalt zahlen, sondern auch Verantwortung für Erziehung und Aufwachsen des Kindes übernehmen. Für Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger trägt das Gesetz einer bunteren und offeneren Gesellschaft Rechnung.

Das „Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern“ sieht zunächst einmal vor, dass zwar mit der Geburt zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht bekommt, der Vater kann jedoch beim Familiengericht im „gerichtlichen Schnelldurchlauf“ die Mitsorge beantragen. Dies soll den Vätern künftig nur noch dann verwehrt bleiben, wenn dadurch das Wohl des Kindes beeinträchtigt wäre. Möglich ist künftig auch, dem Vater das alleinige Sorgerecht zu übertragen, selbst wenn die Mutter dagegen ist.
Im Interesse des Kindes gibt es nun ein klares gesetzlich geregeltes Bekenntnis zur gemeinsamen Sorge auch bei nicht verheirateten Eltern. Nach dem neuen Leitbild sollen Eltern die Verantwortung für ihr Kind grundsätzlich gemeinsam ausüben. Der Vater soll und kann nur dann von der Sorgeverantwortung ausgeschlossen bleiben, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Auch beim Sorgerecht soll daher künftig das Kindeswohl im Vordergrund stehen.

Zwischenzeitlich trat eine weitere wichtige gesetzliche Neuerung in Kraft, die leiblichen Vätern erstmals ein Umgangsrecht mit ihrem Kind zuspricht, auch wenn die Mutter den Nachwuchs gemeinsam mit einem anderen Mann großzieht. Bislang waren biologische Väter im deutschen Recht gar nicht vorgesehen. Der Bundestag hat einen erleichterten Umgang biologischer Väter mit ihren getrennt lebenden Kindern beschlossen und damit einmal mehr die Rechte der Väter und ihrer Kinder gestärkt. Bislang konnte der biologische Vater nur dann gegen den Willen der Mutter und des sogenannten rechtlichen Vaters einen Kontakt erzwingen, wenn er bereits eine enge persönliche Beziehung zu seinem Kind aufgebaut hatte. Künftig soll hingegen entscheidend sein, ob der Umgang dem Kindeswohl dient und ob erkennbar ist, dass der leibliche Vater tatsächlich Verantwortung für den Nachwuchs übernehmen will. Leibliche Väter sollen ferner ein Auskunfts-recht zu den Lebensverhältnissen des Kindes bekommen.

Sollten Sie von den gesetzlichen Neuerungen betroffen sein, können wir Sie gern über die Änderungen, Chancen und Möglichkeiten für Sie beraten. Wir stehen Ihnen dafür selbstverständlich gern zur Verfügung.

Katrin Vagt,
Rechtsanwältin