Guter Rat muss nicht teuer sein!

Wer rechtlichen Rat sucht, muss wissen, dass das etwas kostet. Die Beratung eines Rechtsanwalts ist eine Dienstleistung wie z.B. ein Essen in einem Restaurant, ein Friseurbesuch oder eine Fahrt mit dem Taxi. Sie muss also auch bezahlt werden. Jeder möchte dabei – und das ist uns ein wichtiges Anliegen – fair behandelt werden. Es ist daher wichtig, von Anfang an auch die Frage der Kosten anzusprechen.

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen dabei in unserer Kanzlei zur Wahl:

 

Erstberatung

Sie kennen uns noch nicht und sind wegen des Honorars unsicher? Vereinbaren Sie einen Termin zur Erstberatung ab 19,90 € (Familien- und Erbsachen ab 49,90 €) und besprechen Sie die Angelegenheit ohne weiteres Kostenrisiko.

 

Beratervertrag

Aufgrund der – gerade in Unternehmen – in großer Häufigkeit auftretenden Rechtsfragen in allen Rechtsgebieten bieten wir Ihnen gern einen Beratervertrag zu einem monatlichen Pauschalpreis an. Sie dürfen sodann von unserer Kanzlei einen raschen und zuverlässigen Rat, Begleitung und Vertretung in Verhandlungen, sowie eine umfassende Betreuung Ihrer unternehmerischen Interessen für ein monatlich fest vereinbartes Beraterhonorar erwarten. Gerade für Unternehmen, die keine eigene Rechtsabteilung haben, können wir diese Vorgehensweise empfehlen.

Sofern erforderlich übernehmen wir für Sie dann auch die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche oder die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

 

Gesetzliche Vergütung

Wir rechnen unsere Tätigkeit in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Das RVG legt für die Berechnung normalerweise einen Streitwert zugrunde. Je höher dieser Wert, umso höher ist das Honorar. Unter www.brak.de finden Sie Informationen zur Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren.

 

Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben die Ihr Anliegen übernimmt, informieren Sie uns möglichst von Anfang an darüber. Teilen Sie uns die Versicherung, die Versicherungs-scheinnummer und den Versicherungsnehmer mit.

Die Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung übernehmen wir gern für Sie.

 

Vergütungsvereinbarung / Pauschalhonorar

Manchmal ist es für beide Seiten fairer und überschaubarer, eine Vergütungsvereinbarung zu treffen bzw. ein Pauschalhonorar zu vereinbaren. Dies ist insbesondere sinnvoll, wenn es um eine reine außergerichtliche Beratung geht. Dazu gehören auch Vertragsentwürfe, Begleitung von Gesprächen mit Geschäftspartnern, Banken etc.

 

Wir freuen uns auf Sie!