Seit geraumer Zeit kursieren auch in unserem Landkreis ominöse Schreiben von vorgeblichen örtlichen Gewerbeämtern, zentralen Registern u. ä., die optisch mittels Wappen bzw. offizieller Aufmachung einen behördlichen Eindruck vermitteln sollen. Die Adressaten sind Gewerbetreibende, wie z. B. Bau- und Handwerksfirmen, Einzelhändler, Selbstständige usw. Sie werden hierin aufgefordert, konkrete Angaben zu ihrem Unternehmen zu machen, die daraufhin Eingang in ein entsprechendes Register finden würden bzw. auf gesetzlicher, z. B. steuerrechtlicher Grundlage, basierten.
Es kann nur in aller Deutlichkeit vor der Unterschriftsleistung auf ein solches Formular gewarnt werden.
Solche Gewerbeämter bzw. zentrale Gewerberegister existieren in Wirklichkeit nicht; diese Schreiben sind nur darauf gerichtet, wenige Tage später den Adressaten im Falle ihrer Unterschriftsleistung Rechnungen in Höhe von ca. 500,00 bis 800,00 € zukommen und durch ein zugeschaltetes Inkassounternehmen per zahlreicher Mahnungen ggf. eintreiben zu lassen. Die staatlichen bzw. örtlichen Gewerbeämter, die in der Regel im Rathaus bzw. bei der Gemeinde angesiedelt sind, haben damit nichts zu tun.